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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma LINAK GmbH, Nidda

§ 1 Geltungsbereich

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle zwischen LINAK GmbH – nachfolgend LINAK genannt - und dem Besteller im Rahmen des Geschäftsbetriebes geschlossenen Verträge.

Mit Zugrundelegung dieser Vertragsbedingungen werden alle früheren von LINAK verwandten Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinfällig.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden - gleich ob LINAK diese bekannt sind oder den Auftrag widerspruchlos ausführt - nicht akzeptiert. Etwas anderes gilt nur dann, wenn LINAK deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Gegenstand eines Vertrages mit dem Besteller sind ausschließlich schriftlich getroffene Vereinbarungen. Dies gilt auch für bei Vertragsschluss getroffene Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen.

  2. Angebote des Bestellers kann LINAK innerhalb von vier Wochen annehmen.

  3. Kommt ein Auftrag zwischen LINAK und dem Besteller nicht zustande, so sind die dem Angebot beigefügten Unterlagen, Muster oder Zeichnungen spätestens acht Wochen nach Angebotsabgabe an LINAK zurückzugeben. An LINAK übersandte Muster oder Zeichnungen des Bestellers werden nur auf dessen ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch zurückgesandt. Kommt ein Auftrag nicht zustande, so ist LINAK berechtigt, die ihr überlassenen Unterlagen drei Monate nach Abgabe des Angebotes zu vernichten.

§ 3 Warenlieferung

  1. Die Lieferung von Waren erfolgt »ab Werk« und damit auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Dies gilt auch dann, wenn LINAK die Versandkosten übernommen hat.

  2. Es gilt die zwischen den Parteien vereinbarte Lieferzeit, vertragsgerechte Selbstbelieferung von LINAK vorbehalten. Im Falle höherer Gewalt, Streik, Feuerschaden und anderer, von LINAK nicht zu vertretender Ereignisse, ist ein Abweichen von der vereinbarten Lieferzeit um die Dauer der Störung unschädlich.

  3. Eine Versicherung gegen Bruch oder Diebstahl wird nur aufgrund schriftlichen Verlangens und auf Kosten des Bestellers vorgenommen.

  4. Für die Entsorgung der Verpackungen hat der Besteller auf eigene Kosten zu sorgen.

  5. Wir sind SVS/RVS-Verzichtskunde.

§ 4 Preis, Zahlung

  1. Zu den von LINAK in der Auftragsbestätigung benannten Preisen werden die gesetzliche Umsatzsteuer sowie sämtliche Nebenkosten, wie etwaige Steuern, Gebühren, Zollabgaben oder Kosten im Zusammenhang mit der amtlichen Zulassung der Ware, mit Rechnungstellung addiert und gesondert ausgewiesen.
  2. LINAK behält sich das Recht zur Preisänderung bis zur endgültigen Auftragsbestätigung vor. Ferner behält sich LINAK das Recht vor, die Preise in bereits bestätigten Aufträgen zu ändern, sofern die Preisänderung auf Löhnen, Materialkosten oder öffentlichen Abgaben beruht, auf die LINAK keinen Einfluss hat.
  3. Kommt der Besteller mit der Zahlung in Verzug, kann LINAK Verzugszinsen in Höhe von mindestens fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, unbeschadet dem Nachweis eines höheren Verzugsschadens, fordern. Dem Besteller bleibt das Recht, keinen oder einen geringeren Schaden nachzuweisen.
  4. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte des Bestellers bestehen nur bei rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen, oder von LINAK anerkannten Gegenansprüchen.
  5. Bei Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Bestellers kann LINAK Vorauszahlung oder hinreichende Sicherstellung des Rechnungsbetrages, verlangen und die Leistung solange verweigern.

§ 5 Abnahme

Spezialangefertigte oder von LINAK reparierte Ware gilt von dem Besteller als abgenommen, wenn dieser die Ware nicht innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich gegenüber LINAK gerügt hat.

§ 6 Mangelhaftung

  1. Die Begründung von Mangelhaftungsansprüchen setzt voraus, dass der Besteller die Ware nach deren Eingang sofort überprüft und LINAK den Mangel unverzüglich schriftlich, jedoch nicht später als 10 Tage nach Lieferung, anzeigt.
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Soweit innerhalb dieser Frist ein von LINAK zu vertretender Mangel der Ware angezeigt wird, ist LINAK wahlweise zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Defekte Ware ist LINAK hiernach sofort gebührenfrei und versichert unter Angabe der Gründe zurückzusenden. Hat der Besteller im Einverständnis mit LINAK eine Nachbesserung selbst durchgeführt, erhält er die bei Nachbesserung am Erfüllungsort entstandenen Kosten von LINAK ersetzt.
  3. Verzögert sich eine Mangelbeseitigung oder schlägt sie fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung, d.h. Rückgängigmachung des Vertrages oder Minderung, d.h. Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
  4. Von der Gewährleistung nicht umfasst sind der Ersatz von Verschleißteilen, wie etwa Batterien, sowie Fehler, die auf eine unsachgemäße Benutzung, unzureichende Wartung oder fehlerhafte Installation zurückzuführen sind.

§ 7 Sonstige Haftung

  1. Mit Ausnahme der in § 6 geregelten gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, haftet LINAK - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
    In Übrigen ist die Haftung auf die Versicherungssumme der von LINAK GmbH abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Die Deckungssumme beträgt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 3.000.000,00 €.
    Die Schadensersatzansprüche des Bestellers verjähren innerhalb von 3 Jahren ab Lieferung.
  2. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht bei Ansprüchen des Bestellers, wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, oder solcher nach dem Produkthaftungsgesetz.
  3. Sofern LINAK eine vertragswesentliche Hauptpflicht verletzt, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Die dem Besteller gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung, aller aus der Geschäftsverbindung mit LINAK bestehenden Forderungen, Eigentum von LINAK.
    Der Besteller verpflichtet sich, die Ware pfleglich zu behandeln. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgt für LINAK. Der Besteller tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte zustehen, an LINAK ab.
    Die LINAK aufgrund von Vorausabtretungen zustehenden Sicherheiten werden auf Verlangen des Bestellers insoweit freigegeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt.
  2. Ist Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt, oder liegt Zahlungseinstellung des Bestellers vor, ist dieser verpflichtet, die an LINAK abgetretenen Forderungen und deren Schuldner unverzüglich bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben mitzuteilen, sowie dem Schuldner die Abtretung gegenüber anzuzeigen.
  3. Im Falle der Pfändung, oder sonstiger Eingriffe Dritter, hat der Besteller LINAK unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

§ 9 Schutz geistigen Eigentums

Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Software, sowie das fertige Produkt und die hierin zum Ausdruck kommenden ästhetischen oder technischen Ideen sind geistiges Eigentum von LINAK und unterliegen dem geltenden Urheberrecht.
Der Besteller verpflichtet sich unabhängig davon, Zeichnungen, Entwürfe, Muster u.ä. nicht an Dritte, insbesondere nicht an Konkurrenzfirmen von LINAK, weiterzugeben oder diesen zugänglich zu machen.

§ 10 Allgemeines

Es gilt Deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht wird abbedungen. Vereinbart werden die Incoterms 2000.
Gerichtsstand ist Friedberg.
Sollten einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen nicht. Ungültige Klauseln sind durch sinnentsprechende, gültige zu ersetzen.

 

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